AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

www.arztjobs.at
Stand: 01.07.2019

 

1.       Geltung

1.1.      Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für die Veröffentlichung entgeltlicher Stellenanzeigen im Internet auf der Website arztjobs.at (im Folgenden: „Website“) und in der Österreichischen Ärztezeitung (im Folgenden: „ÖÄZ“) sowie in allen sonstigen, allenfalls vereinbarten Netzwerken, Printmedien oder sonstigen Verbreitungskanälen zwischen der Verlagshaus der Ärzte – Gesellschaft für Medienproduktion und Kommunikationsberatung GmbH (im Folgenden kurz „VdÄ“) als Anbieter und seinen Kunden als Auftraggeber. Diese Geschäftsbedingungen gelten also auch, wenn die Anbahnung des Geschäfts über Fernkommunikationsmittel erfolgt, in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses jeweils gültigen Fassung. Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für Kunden, die Unternehmer iSd Konsumentenschutzgesetzes sind. Sie gelten ausdrücklich nicht für Verbraucher.

1.2.      Die AGB sind dauerhaft auf der Website unter www.arztjobs.at/agb/ abrufbar und können von dort im PDF Format gespeichert werden. Sie gelten für sämtliche Einschaltungen des Kunden auf der Plattform arztjobs.at. Mit der Bestellung/Auftragserteilung erkennt der Kunde diese AGB an.

1.3.      VdÄ liefert, soweit nicht in dem dem Kunden übermittelten schriftlichen Angebot ausdrücklich etwas Abweichendes schriftlich vereinbart ist, ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Soweit diese Geschäftsbedingungen hinsichtlich eines Umstandes keine Regelungen enthalten, gelten die Anzeigenbedingungen der Österreichischen Ärztezeitung als vereinbart, die ebenfalls unter www.arztjobs.at/agb/ abrufbar sind und von dort im PDF Format gespeichert werden können. Abweichende Vereinbarungen – einschließlich abweichender AGB oder Einkaufsbedingungen des Kunden – erkennt VdÄ nicht an. Sie sind für VdÄ nur unter der Voraussetzung verbindlich, dass VdÄ ihnen vor Vertragsabschluss ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Die bloße Erfüllung vertraglicher Pflichten durch VdÄ ist keine Zustimmung zu von diesen AGB abweichenden Bedingungen.

 

2.      Vertragsabschluss

2.1.      Der Kunde richtet eine Anfrage für die Schaltung eines Stelleninserats an VdÄ. Der Kunde kann dies, je nach den zur Verfügung stehenden technischen Möglichkeiten, per E-Mail oder über die Website tun. Hierzu übermittelt der Kunde wahlweise einen reinen Textentwurf für den Wortlaut der Anzeige oder bereits eine fertig gelayoutete Datei mit einer grafisch aufbereiteten Anzeige. Die zulässigen Formate sind den Mediadaten auf der Website zu entnehmen. Der Kunde kann Vorgaben zur Kategorisierung seiner Anzeige vornehmen. VdÄ ist jedoch berechtigt, diese im Interesse der leichteren Auffindbarkeit und der einheitlichen Organisation von Anzeigen auf der Website ohne Rücksprache mit dem Kunden zu verändern, wenn die Änderung zu einer leichteren Auffindbarkeit oder besseren Einordnung der Anzeige erforderlich erscheint.

2.2.      VdÄ erstellt auf Basis der vom Kunden übermittelten Angaben ein schriftliches Angebot und übermittelt es dem Kunden. Angebote von VdÄ sind, wenn nicht ausdrücklich anders angeführt, 7 Tage ab Ausstellungsdatum gültig.

2.3.      Nimmt der Kunde innerhalb der Geltungsdauer des Angebots das Angebot an, ist der Kunde von diesem Zeitpunkt an an seinen Auftrag gebunden. Für VdÄ wird der Auftrag jedoch erst verbindlich, wenn der vom Kunden erteilte Auftrag durch VdÄ schriftlich bestätigt wurde. Eine einseitige Stornierung des Auftrags ist nicht zulässig. Eine nach Ablauf der Befristung des Angebots an VdÄ zugehende Erklärung des Kunden über die Annahme des Angebots stellt wiederum eine neuerliche Anfrage des Kunden und eine Einladung an VdÄ dar, dem Kunden ein neues Angebot zu legen.

2.4.      Sofern im Einzelfall im Angebot kein abweichender Leistungszeitraum angegeben ist, wird die Anzeige für einen Zeitraum von zwei Monaten auf der Website abrufbar gehalten. Der Kunde kann den Erscheinungstermin für die Anzeige auf der Website definieren, wobei zwischen Anfrage und gewünschtem Erscheinungstermin ein Zeitraum von 7 Werktagen liegen muss. VdÄ kann, ohne hierzu jedoch verpflichtet zu sein, auch Anzeigen mit kürzeren Fristen annehmen. Die Schaltung der Anzeige in der ÖÄZ erfolgt gemäß den Anzeigenbedingungen der Österreichischen Ärztezeitung und gilt mangels anderer schriftlicher Vereinbarung für die nächstfolgende Ausgabe, unter Berücksichtigung des Termins des Anzeigenschlusses.

2.5.      Anzeigenaufträge durch eine Agentur oder sonstigen Anzeigenmittler werden in deren Namen und auf deren Rechnung abgeschlossen. Vertragspartner von VdÄ ist somit die Agentur oder der sonstige Anzeigenmittler als direkter Auftraggeber (Kunde). Die Agentur oder der sonstige Anzeigenmittler ist verpflichtet, sich in seinen Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbetreibenden an die jeweils aktuelle Preisliste und die Zahlungskonditionen von VdÄ zu halten und VdÄ bei Verlangen die Auftragsgrundlage des Werbetreibenden bzw. den zwischen diesem und der Agentur oder dem sonstigen Anzeigenmittler geschlossenen Auftrag/Vertrag vorzulegen.

2.6.      VdÄ ist berechtigt, Aufträge für Stellenanzeigen ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Die Ablehnung wird dem Kunden mitgeteilt. Erhält der Kunde auf seine Anfrage binnen 7 Werktagen kein schriftliches Angebot von VdÄ, gilt dies als Ablehnung, sodass VdÄ jedenfalls nicht zur Leistung verpflichtet ist.

 

3.      Rechte und Pflichten

3.1.                  VdÄ veröffentlicht die vom Kunden beauftragte Anzeige auf der Website und in der ÖÄZ und hält die Anzeige für den vereinbarten Zeitraum auf der Website abrufbar.

3.2.      VdÄ ist nicht verpflichtet, die vom Kunden bereitgestellten Inhalte (Text, Grafik, Bilder, Kontaktangaben etc.) vor Veröffentlichung inhaltlich zu überprüfen. Eine solche Verpflichtung trifft VdÄ auch nach der Veröffentlichung der Anzeige nicht. Der Kunde verpflichtet sich dafür zu sorgen, dass sämtliche gesetzlichen Vorschriften oder behördlichen Auflagen für die von ihm beauftragte Werbeanzeige vollständig eingehalten werden. Dies gilt insbesondere für die Vorgaben des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes hinsichtlich Gleichbehandlung (Gendering) und Mindestentgelt. VdÄ ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, fehlende oder unvollständige Angaben oder Kennzeichnungen im Sinne des § 26 Mediengesetz zu ergänzen und vorhandene Kennzeichnungen nach eigenem Ermessen zu modifizieren, wenn dies angebracht erscheint, um gesetzlichen oder behördlichen Vorgaben zu entsprechen.

3.3.      VdÄ ist berechtigt, veröffentlichte Anzeigen jederzeit zu löschen, wenn diese gegen gesetzliche oder behördliche Bestimmungen, gegen die guten Sitten oder diese AGB verstoßen oder die Veröffentlichung aus sonstigen Gründen für VdÄ unzumutbar ist. Die Veröffentlichung ist für VdÄ beispielsweise (aber nicht ausschließlich) dann unzumutbar, wenn durch die Veröffentlichung

            3.3.1.   ein anderer Zweck verfolgt wird, als dies Stellenanzeigen üblicherweise tun (etwa: Selbstmarketing des Unternehmens, Kundenakquise)

            3.3.2.   die Funktionsfähigkeit oder Reputation der Website oder das Ansehen von VdÄ oder ihrer Produkte oder Dienstleistungen erheblich beeinträchtigt werden könnten.

3.4.                  Änderungen an einer einmal veröffentlichten Anzeige sind nicht möglich. VdÄ steht es frei, Änderungen gegen ein vom Kunden gesondert zu bezahlendes Entgelt vorzunehmen. Einen Anspruch darauf hat der Kunde jedoch nicht.

3.5.      Der Kunde kann VdÄ gegenüber mitteilen, dass die Abrufbarhaltung der Anzeige auf der Website vorzeitig, also vor Ablauf der vereinbarten Dauer, beendet werden soll, etwa wenn der Kunde die Stelle vorzeitig erfolgreich besetzt hat und keine weiteren Bewerbungen erhalten möchte. VdÄ wird in diesen Fällen die Anzeige vorzeitig von der Website löschen. Auf eine aliquote Rückzahlung des Entgelts hat der Kunde jedoch keinen Anspruch.

 

4.      Werknutzungsbewilligung

4.1.      Der Kunde räumt VdÄ eine inhaltlich und räumlich uneingeschränkte Werknutzungsbewilligung an sämtlichen vom Kunden zur Verfügung gestellten Inhalten und Materialien ein. Diese erstreckt sich auf alle im Zeitpunkt der Veröffentlichung der Anzeige bekannten oder technisch möglichen Nutzungs- und Verwertungsarten.

4.2.      VdÄ ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die vom Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte im Rahmen ihrer eigenen Geschäftstätigkeit für sämtliche vereinbarten Netzwerke, Printmedien oder sonstigen Verbreitungskanäle zu verwenden.

4.3.      Die Werknutzungsbewilligung erstreckt sich auf jede Verwertungs- und Nutzungshandlung, die mit der Erfüllung der zwischen VdÄ und dem Kunden vertraglich vereinbarten Leistungen im Zusammenhang steht. VdÄ ist zudem auch berechtigt, die Inhalte für eigene Referenz- und Werbezwecke zu verwenden. VdÄ ist auch zur Bearbeitung der vom Kunden bereitgestellten Inhalte berechtigt.

4.4.      Sollten Nutzungs- oder Verwertungsrechte des Kunden selbst eingeschränkt werden, enden oder sollte er diese auf welche Art immer verlieren, ist der Kunde verpflichtet, diesen Umstand VdÄ unverzüglich schriftlich mitzuteilen und eine genaue Angabe über die betroffenen Inhalte zu geben. Sollte VdÄ dadurch ein Aufwand oder Schaden entstehen, ist der Kunde verpflichtet, VdÄ diesbezüglich vollkommen schad- und klaglos zu halten und auf erste Aufforderung hin jeden zumutbaren Beitrag zur Rechtsdurchsetzung oder Rechtsverteidigung von VdÄ zu leisten.

4.5.      Für den Fall, dass Dritte gegenüber VdÄ die Verletzung von Immaterialgüterrechten (insbesondere Urheberrecht, Markenrecht, sonstige Kennzeichenrechte) oder von Persönlichkeitsrechten einschließlich datenschutzrechtlich geschützter Rechtspositionen geltend machen, ist VdÄ berechtigt, die betroffene Anzeige umgehend von der Website zu entfernen. VdÄ wird den Kunden über den geltend gemachten Anspruch und die Identität des Anspruchsstellers informieren. Ebenso stimmt der Kunde für diesen Fall zu, dass VdÄ seine unternehmensbezogenen Daten (Name/Firma, Sitz, Kontaktdaten) an den Anspruchsteller weitergeben darf.

4.6.      VdÄ ist berechtigt, im Fall einer (auch teilweisen) Rechtsnachfolge hinsichtlich der vertragsgegenständlichen Leistungen sämtliche Werknutzungsbewilligungen ohne Einschränkung auf den Rechtsnachfolger zu übertragen. Einer Zustimmung des Kunden bedarf es dazu nicht.

4.7.      Die Werknutzungsbewilligung endet 30 Tage nach Ablauf der Anzeigedauer bzw. Löschung der Anzeige von der Website, wobei die im Rahmen der erteilten und aufrechten Werknutzungsbewilligung vorgenommenen Verwertungs- und Nutzungshandlungen, so etwa in zu diesem Zeitpunkt bereits gedruckten Printmedien (insbesondere ÖÄZ), vom Fristablauf nicht berührt werden und von der Werknutzungsbewilligung gedeckt sind. Für die in der ÖÄZ erscheinenden Anzeigen ist diese Werknutzungsbewilligung zeitlich unbefristet für die jeweilige Auflage/Ausgabe.

 

5.      Entgelt und Zahlung

5.1.      Rechnungen von VdÄ sind innerhalb der auf der Rechnung angeführten Frist ohne Abzug zu bezahlen. Ist keine konkrete Frist genannt, ist die Rechnung sofort nach Erhalt ohne Abzüge zur Zahlung fällig. Wenn eine Vorauszahlung vereinbart wurde, kann VdÄ die Freischaltung der Anzeige bis zum Eingang der Vorauszahlung zurückstellen und ist nicht zur Vorleistung verpflichtet.

5.2.      Der Kunde ist gemäß § 11 Abs. 2 UStG ausdrücklich mit der Übermittlung von elektronischen Rechnungen per E-Mail einverstanden.

5.3.      Im Fall eines Zahlungsverzugs ist VdÄ nicht dazu verpflichtet, den Kunden zu mahnen. Der Kunde hat VdÄ Verzugszinsen gemäß § 456 UGB und im Fall einer von VdÄ versendeten Mahnung, Einziehungs- und Mahnkosten (letztere gemäß § 458 UGB) zu ersetzen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Aufwandes, insbesondere für die gerichtliche Geltendmachung von Forderungen, bleibt davon unberührt.

5.4.      Der Kunde ist verpflichtet, für die Richtigkeit der Rechnungsdaten Sorge zu tragen. Allfällige Nachteile oder Verzögerungen aus einer nicht richtigen Angabe des Rechnungsempfängers gehen zulasten des Kunden. Insbesondere ist der Kunde nicht berechtigt, Zahlungen aufgrund von ihm nicht richtig oder vollständig angegebener Angaben zurückzubehalten.

5.5.      Für eine nachträglich, nach Ausstellung der Rechnung vom Kunden ausgelöste Änderung der Rechnung behält sich VdÄ vor, dem Kunden den hierfür entstandenen Mehraufwand mit EUR 10,00 (zuzüglich USt) in Rechnung zu stellen.

5.6.      Soweit auf der Website, in Prospekten, Zeitschriften, Katalogen oder sonstigen Werbematerialien einschließlich Mediadaten Preisangaben enthalten sind, sind diese jeweils unverbindlich und – sofern nicht ausdrücklich anders ausgewiesen – als Nettopreise exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer und allfälliger Werbeabgaben zu verstehen.

 

6.      Gewährleistung und Haftung

6.1.      Es gilt die gesetzliche Gewährleistung. Der Kunde ist verpflichtet, erhaltene Druckunterlagen unverzüglich zu prüfen und etwaige Mängel (fehlerhafte Daten, fehlerhafte Datei) an VdÄ anzuzeigen und zu rügen. Die Drucklegung in der ÖÄZ und Veröffentlichung auf der Website erfolgt nach Erteilen der Freigabe. Die Freigabe gilt als erteilt, wenn der Kunde nicht innerhalb von 5 Werktagen ab Erhalt der Druckunterlagen eine schriftliche Beanstandung an VdÄ übermittelt. Sollte der Kunde allfällige Mängel nicht rechtzeitig oder nicht schriftlich rügen, verliert er seine Ansprüche aus der Gewährleistung (§§ 922 ff ABGB), aus dem Schadenersatz wegen des Mangels selbst (§ 933a Abs 2 ABGB) und aus dem Irrtum über die Mangelfreiheit der Ware (§§ 871 f ABGB). Im Fall eines gewährleistungspflichtigen Mangels kann der Kunde jedenfalls zunächst nur die Verbesserung (oder Austausch soweit anwendbar) verlangen, sofern dies nicht unmöglich und für VdÄ nicht mit unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden ist.

6.2.      Ausgeschlossen ist eine Haftung für durch ein leicht fahrlässiges Verhalten von VdÄ verursachte Sachschäden.

6.3.      Für die Website gewährleistet VdÄ eine dem aktuellen Stand der Technik entsprechende Aufbereitung, Publikation, Abrufbarkeit und Verfügbarkeit der Website. Finanzielle Ansprüche des Kunden wegen fallweiser Ausfälle oder einer vorübergehenden Unerreichbarkeit der Website sind ebenso ausgeschlossen, wie der Rücktritt vom Vertrag, sofern die Störung weniger als 24 Stunden (durchgehend) beträgt. Fällt die Website für einen längeren Zeitraum aus, hat der Kunde Anspruch auf eine aliquote Rückerstattung des vereinbarten Entgelts im Verhältnis der Dauer der Schaltung der Anzeige zur Ausfallszeit.

6.4.      Für den Inhalt der Einschaltungen trägt der Kunde die volle und alleinige Verantwortung. VdÄ ist nicht verpflichtet, Einschaltungen auf ihren Inhalt hin zu prüfen. Der Kunde leistet Gewähr und haftet dafür, dass der Kunde über sämtliche Nutzungs- und Verwertungsrechte an allen Inhalten, die er zur Verfügung stellt, aufrecht verfügt und die vertragsgegenständlich von VdÄ zu erbringenden Leistungen von diesen gedeckt sind und er berechtigt ist, die gegenständlichen Rechte an VdÄ weiter zu übertragen. Darüber hinaus leistet der Kunde Gewähr und haftet dafür, dass von abgebildeten oder persönlich genannten Personen eine wirksame Zustimmung zur Veröffentlichung und sonstigen Datenverarbeitung vorliegt.

6.5.      Der Kunde leistet Gewähr und haftet dafür, dass durch die von ihm an VdÄ bereitgestellten Inhalte und Informationen keine gesetzlichen oder sonstigen Bestimmungen und keine Rechte Dritter verletzt werden. Der Kunde wird VdÄ hinsichtlich allfälliger Ansprüche Dritter oder behördlicher Verfügungen vollkommen schad- und klaglos halten und für die entstandenen Nachteile volle Genugtuung leisten. Hingewiesen wird insbesondere auf die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes, des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes sowie auf allfällige besondere Werbebestimmungen nach den für den Kunden geltenden berufsrechtlichen Vorschriften.

 

7.      Datenschutz

Im Zusammenhang mit dem Schutz personenbezogener Daten des Kunden wird auf die allgemeine Datenschutzmittelung von VdÄ, jederzeit abrufbar unter Datenschutzerklärung, verwiesen.

 

8.      Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht

8.1.      Für Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis, seiner Anbahnung oder Auflösung wird die Zuständigkeit des für 1010 Wien zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses sachlich zuständigen Gerichts vereinbart. VdÄ hat jedoch das Recht, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.

8.2.      Auf dieses Vertragsverhältnis ist österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und des internationalen Privatrechts anzuwenden.

8.3.      Erfüllungsort ist der Sitz von VdÄ in 1010 Wien.

 

9.      Schlussbestimmungen

9.1.      VdÄ behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Die Änderung wird dem Kunden gegenüber wirksam, wenn er bei seiner neuerlichen Bestellung die AGB unwidersprochen akzeptiert. Es gelten daher jeweils die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in Geltung stehenden AGB.

9.2.      Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags, sowie allfällige vertragsrelevante Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform oder der schriftlichen Bestätigung durch VdÄ. Soweit in diesen Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich anders geregelt, entspricht die Übermittlung per E-Mail der Schriftform.

9.3.      Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist vielmehr in eine Bestimmung umzudeuten, die dem von den Parteien verfolgten wirtschaftlichen Zweck am ehesten entspricht. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.

 

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