Ausschreibung von Kassenvertragsarztstellen

Ausschreibung von Kassenvertragsarztstellen

Im Einvernehmen mit der Ärztekammer für Vorarlberg werden von der Österreichischen Gesundheitskasse (in Vollmacht auch der Versicherungs­anstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau sowie der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen) gemäß den Bestimmungen des Gesamtvertrages und den zwischen der Ärztekammer für Vorarlberg und der Österreichischen Gesundheitskasse vereinbarten Richtlinien über die Auswahl von Vertragsärzten (veröffentlicht im „arzt im ländle“, Ausgabe November 2018 und im Internet www.oegk.at, www.aekvbg.at) folgende Kassenvertragsarztstellen ausgeschrieben:

1. Ärztin/Arzt für Allgemeinmedizin in Dornbirn – Rohrbach
Niederlassungsbeginn: IV. Quartal 2021
(Nfg. Dr. Gabi Sprickler­Falschlunger)

2. Ärztin/Arzt für Allgemeinmedizin in Götzis –
gesamtes Gemeindegebiet
Niederlassungsbeginn: II. Quartal, spätestens III. Quartal 2021
(Nfg. Dr. Elisabeth Brändle)

3. Ärztin/Arzt für Allgemeinmedizin in Feldkirch – Stadt *
Niederlassungsbeginn: II. Quartal, spätestens III. Quartal 2021
(Nfg. Dr. Gabriele Puschkarski­Wohlmacher)

* Hinweis: Da die Stelle 3. bereits das gesamtvertraglich vorgesehene dreistufige Ausschreibungsverfahren erfolglos durchlaufen hat, wird gemäß § 4 des Gesamtvertrags in der geltenden Fassung eine Standort­ förderung in der Höhe von EUR 44.000,00 gewährt, sofern die Stelle an eine Bewerberin oder einen Bewerber vergeben wird, der/die zum Stichtag gemäß Pkt. 4. keinen kurativen Einzelvertrag mit der Österrei­chischen Gesundheitskasse innehat.

  • Dienstort(e):
  • Beschäftigungsart: Vollzeit
  • Die Bewerbungsfrist ist abgelaufen
  • Veröffentlicht am:
Details / Angebot:

1. Bewerbungen können rechtswirksam nur bei der Ärztekammer für Vorarlberg, 6850 Dornbirn, Schulgasse 17 (per Post bzw. händische Abgabe) eingebracht werden und müssen bis spätestens 26.02.2021, 12:00 Uhr, dort eingelangt sein.

2. Dem Bewerbungsschreiben sind beizufügen: Die gemäß den von der Ärztekammer für Vorarlberg und der Öster­reichischen Gesundheitskasse vereinbarten Richtlinien über die Aus­wahl von Vertragsärzten erforderlichen Nachweise.
Ausländische Urkunden werden gleichgestellt, wenn die Gleichwer­tigkeit hinsichtlich der obgenannten Nachweise für die Zusatzqualifi­kation von der Ärztekammer für Vorarlberg bestätigt wird.Sowohl die Richtlinien als auch der für die Bewerbung auszufüllende Fragebogen können während der Geschäftszeiten

  • bei der Ärztekammer für Vorarlberg, Schulgasse 17, 6850 Dornbirn, persönlich (Hr. Mag. Stefan NITZ), schriftlich, per Fax (05572 21900 43), telefonisch (05572 21900 46) oder per e­mail (aek@aekvbg.at)
  • bei der Österreichischen Gesundheitskasse, Jahngasse 4, 6850 Dornbirn, persönlich (Fr. Claudia BONATTI, Vertragspartnerabteilung), schriftlich, per Fax (Fax­Nr. 050 766 191629), telefonisch (050 766 191658) oder per e­mail (vertragspartnerabteilung@oegk.at)

angefordert werden. Sie stehen auch im Internet unter www.aekvbg.at bzw. www.oegk.at zum Download zur Verfügung.

3. Bewerbungen, welche nicht mittels des ausgefüllten Fragebogens erfol­gen, werden im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt.

4. Als Termin für die Erfüllung der Grundvoraussetzungen sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne der Richtlinien wird für die unter Punkt 1. ausgeschriebene Stelle der 15.09.2021, und für die unter Punkt 2. und 3. ausgeschriebenen Stellen der 25.03.2021 festgelegt.

5. Falsche Angaben sowie die Nichteinhaltung einer im Zuge des Ver­gabeverfahrens nach diesen Richtlinien eingegangenen Verpflich­tung, die in die Bewertung eines(r) Bewerbers(in) einfließen, führen – sofern sie bis zur Vertragsunterzeichnung bekannt werden – zum Ausschluss des(r) Bewerbers(in) vom Auswahlverfahren. Wenn diese der Ärztekammer oder der Kasse erst zu einem späteren Zeitpunkt bekannt werden, gilt dies als Fehlen der Voraussetzungen zur Bestel­lung des(r) Vertragsarztes(ärztin) im Sinne des § 343 Abs. 3 ASVG.

Für die Österreichische Gesundheitskasse:
Der Leiter der Vertragspartnerabteilung: Mag. Karlheinz Klien e.h.

Für die Ärztekammer für Vorarlberg:
Der Präsident: OMR Dr. Michael JONAS e.h.

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