Arbeitsmedizinerinnen und Arbeitsmediziner

Stellenausschreibung –
Arbeitsmedizinerinnen und
Arbeitsmediziner

Die Stadt Wien sucht ab sofort engagierte Arbeitsmedizinerinnen und Arbeitsmediziner für die arbeitsmedizinische Betreuung von Einrichtungen der Stadt Wien.

Wir haben das klare Ziel: unser Wien tagtäglich zu einer lebens- und liebenswerten Stadt zu machen, in der sich jede Bewohnerin und jeder Bewohner in gleichem Maße und bei gleicher Qualität auf unsere Leistungen und Services verlassen kann. Dazu brauchen wir Sie!

Die Abteilung Bedienstetenschutz und berufliche Gesundheitsförderung (MA 3) der Stadt Wien nimmt die grundsätzlichen Angelegenheiten des Wiener Bedienstetenschutzgesetzes 1998 und des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes für die Magistratsdienststellen und den Wiener Gesundheitsverbund wahr. Darüber hinaus werden Aktionen, die dem Schutz und der Aufrechterhaltung der Gesundheit von Bediensteten bei ihrer beruflichen Tätigkeit dienen, initiiert und koordiniert.

  • Dienststelle: Stadt Wien
  • Dienstort(e):
  • Beschäftigungsart: Teilzeit Vollzeit
  • Die Bewerbungsfrist ist abgelaufen
  • Veröffentlicht am:
Ihre Aufgaben:
  • Sie planen Arbeitsstätten mit
  • Sie beurteilen Gefahren
  • Sie organisieren das Thema Erste Hilfe
  • Sie tragen wesentlich dazu bei, dass MitarbeiterInnen der Stadt Wien an ihrem Arbeitsplatz gesund bleiben
Ihr Profil:
  • Sie haben ein abgeschlossenes Medizinstudium mit ius practicandi als Ärztin/Arzt für Allgemeinmedizin oder verfügen über eine Anerkennung als Fachärztin/Facharzt
  • Sie haben zusätzlich eine abgeschlossene arbeitsmedizinische Ausbildung
  • Wünschenswert wäre arbeitsmedizinische Erfahrung
  • Sie verfügen über EDV-Anwenderkenntnisse (Windows, MS-Office)
  • Sie sind gewohnt im Team zu arbeiten
  • Sie verfügen über ausgeprägtes Kommunikationsvermögen und organisatorische Fähigkeiten
  • Sie haben ein sicheres Auftreten, hohe Einsatz- und Leistungsbereitschaft und sind belastbar
  • Sie sind wirtschaftlich verantwortungsbewusst
  • Ermächtigungen gemäß § 56 ArbeitnehmerInnenschutzgesetz sind vorteilhaft
Details / Angebot:

Ein Einstiegsgehalt von mindestens 5.117 Euro brutto monatlich. Durch die Anrechnung von berufseinschlägigen bzw. gleichwertigen Tätigkeiten als Vordienstzeiten kann sich ein höheres Gehalt ergeben.

Kontakt
Bedienstetenschutz und berufliche Gesundheitsförderung (MA 3)
1070 Wien, Hermanngasse 24-26
Tel.: +43 1 4000/75061
E-Mail: post@ma03.wien.gv.at

Stadt Wien

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