Beim Magistrat der Stadt Wiener Neustadt, Geschäftsbereich III, Gruppe 4, Gesundheits, Markt und Veterinäramt gelangt die Stelle
eines/einer Amtsarztes/Amtsärztin
mit 40 Wochenstunden zur Besetzung.
Die Einstellung erfolgt nach dem NÖ Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz 1976 (GVBG) – vorerst befristet auf die Dauer von sieben Monaten – und kann gemäß GVBG zweimal auf bestimmte Zeit und in weiterer Folge auf unbestimmte Zeit verlängert werden. Die Entlohnung erfolgt nach anrechenbaren Vordienstzeiten im Dienstzweig Nr. 32 nach Entlohnungsgruppe 7 und in weiterer Folge nach Funktionsverwendung 9.
- Aufsicht über das Gesundheits-, Markt- und Veterinäramt
- Epidemiologie und Bekämpfung von Infektionskrankheiten
- Durchführung von Impfungen
- Begutachtung nach dem Mutterschutzgesetz
- Umwelthygiene (Gutachterliche Tätigkeit zu Wasser, Luft und Lärm) in diversen behördlichen Verfahren, wie bei Verfahren nach der Gewerbeordnung, dem NÖ Veranstaltungsgesetz, usw.)
- Untersuchungen und Gutachtenerstellung zu diversen medizinischen Fragestellungen wie z.B. Arbeitsfähigkeit
- Suchtmittelangelegenheiten (Substitution, Begutachtung nach dem Suchtmittelgesetz, usw.)
- Sanitäre Aufsicht (Krankenanstalten, Apotheken, Trinkwasser, Pfelgeheime, Bäderhygiene, usw.)
- Totenbeschau
- Einweisungen nach dem Unterbringungsgesetz
PERSÖNLICHE ANFORDERUNGEN:
- Arzt/Ärztin der Allgemeinmedizin (ius practicandi)
- Staatsbürgerschaftsnachweis eines Mitgliedstaates der EU
- absolvierter Physikatskurs bzw. die Bereitschaft, diesen Kurs zu absolvieren
- Bereitschaft zu Rufbereitschaftsdienst (Totenbeschau und Unterbringungsgesetz) in der Nacht und am Wochenende
- PC- und IT-Kenntnisse
- Führungs und Organisationsqualitäten
Bewerbungen müssen beim Magistrat der Stadt Wiener Neustadt, Stabsstelle Personalangelegenheiten, entweder in Papierform oder per E-Mail (E-Mailadresse: personalbuero@wiener-neustadt.at), 2700 Wiener Neustadt, Hauptplatz 1-3, bis spätestens
30. November 2020
mit folgenden Nachweisen einlangen:
Bewerbungsschreiben, Lebenslauf, Geburtsurkunde (Kopie), Meldenachweis (Kopie), Staatsbürgerschaftsnachweis (Kopie), Nachweis der Ableistung des Präsenz- bzw. Zivildienstes (Kopie), Ausbildungs- und Verwendungszeugnisse (Kopie), unbescholtenes Vorleben (Strafregisterbescheinigung nicht älter als drei Monate).
Nähere Auskünfte erteilt Frau Mag. Doris Burgemeister, Leiterin der Stabsstelle Personalangelegenheiten, Tel.: 02622/373-200.
Etwaige anlässlich Ihrer Bewerbung entstehende Aufwendungen, wie beispielsweise Fahrtkosten, Tages oder Nächtigungsgelder, werden nicht ersetzt.
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