Im Einvernehmen mit der Ärztekammer für Vorarlberg werden von der Vorarlberger Gebietskrankenkasse (in Vollmacht auch der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter vorbehaltlich der Zustimmung des Landesstellenausschusses sowie auch der SVA der gewerblichen Wirtschaft) gemäß den Bestimmungen des Gesamtvertrages und den zwischen der Ärztekammer für Vorarlberg und der Vorarlberger Gebietskrankenkasse vereinbarten Richtlinien über die Auswahl von Vertragsärzten (veröffentlicht im „arzt im ländle“, Ausgabe November 2018 und im Internet www.vgkk.at, www.aekvbg.at) folgende Kassenvertragsarztstellen ausgeschrieben:
1. Fachärztin/Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe
in der Stadt Feldkirch
Niederlassungsbeginn: IV. Quartal 2019,
spätestens I. Quartal 2020 (Nfg. Dr. Martin Franer)
2. Fachärztin/Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe
in der Stadt Feldkirch
Niederlassungsbeginn: IV. Quartal 2019,
spätestens I. Quartal 2020 (Nfg. Dr. Bernhard Desch)
3. Ärztin/Arzt für Allgemeinmedizin
in der Stadt Bludenz
Niederlassungsbeginn: IV. Quartal 2019,
spätestens I. Quartal 2020 (Nfg. Dr. Günter Tschol)
4. Ärztin/Arzt für Allgemeinmedizin
in der Stadt Bludenz
Niederlassungsbeginn: IV. Quartal 2019,
spätestens I. Quartal 2020 (Nfg. Dr. Michael Jeleff Stellenverlegung)
Hinweis: Da diese vier Stellen bereits zumindest drei Mal erfolglos ausgeschrieben wurden, wird gemäß § 4 des Gesamtvertrages in der geltenden Fassung eine Standortförderung in der Höhe von jeweils EUR 44.000,00 gewährt.
1. Bewerbungen können rechtswirksam nur bei der Ärztekammer für Vorarlberg, 6850 Dornbirn, Schulgasse 17 persönlich oder per Post eingebracht werden und müssen bis spätestens 20.09.2019, 12:00 Uhr, dort eingelangt sein.
2. Dem Bewerbungsschreiben sind beizufügen: Die gemäß den von der Ärztekammer für Vorarlberg und der Vorarlberger Gebietskrankenkasse vereinbarten Richtlinien über die Auswahl von Vertragsärzten erforderlichen Nachweise. Ausländische Urkunden werden gleichgestellt, wenn die Gleichwertigkeit hinsichtlich der obgenannten Nachweise für die Zusatzqualifikation von der Ärztekammer für Vorarlberg bestätigt wird. Sowohl die Richtlinien als auch der für die Bewerbung auszufüllende Fragebogen können während der Geschäftszeiten
- bei der Ärztekammer für Vorarlberg, Schulgasse 17, 6850 Dornbirn, persönlich (Hr. Mag. Stefan NITZ), schriftlich, per Fax (05572 21900 43), telefonisch (05572 21900 46) oder per email (aek@aekvbg.at)
- bei der Vorarlberger Gebietskrankenkasse, Jahngasse 4, 6850 Dornbirn, persönlich (Fr. Claudia BONATTI, Vertragspartnerabteilung), schriftlich, per Fax (FaxNr. 05084551629), telefonisch (050-84551658) oder per email (vertragspartnerabteilung@vgkk.at) angefordert werden. Sie stehen auch im Internet unter www.aekvbg.at bzw. www.vgkk.at zum Download zur Verfügung.
3. Bewerbungen, welche nicht mittels des ausgefüllten Fragebogens erfolgen, werden im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt.
4. Als Termin für die Erfüllung der Grundvoraussetzungen sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne der Richtlinien wird der 29.09.2019 festgelegt.
5. Falsche Angaben sowie die Nichteinhaltung einer im Zuge des Vergabeverfahrens nach diesen Richtlinien eingegangenen Verpflichtung, die in die Bewertung eines(r) Bewerbers(in) einfließen, führen sofern sie bis zur Vertragsunterzeichnung bekannt werden zum Ausschluss des(r) Bewerbers(in) vom Auswahlverfahren. Wenn diese der Ärztekammer oder der Kasse erst zu einem späteren Zeitpunkt bekannt werden, gilt dies als Fehlen der Voraussetzungen zur Bestellung des(r) Vertragsarztes(ärztin) im Sinne des § 343 Abs. 3 ASVG.
Für die Vorarlberger Gebietskrankenkasse:
Der leitende Angestellte: Dir. Mag. Christoph METZLER e.h.
Der Obmann: Manfred BRUNNER e.h.
Für die Ärztekammer für Vorarlberg:
Der Präsident: MR Dr. Michael JONAS e.h.
Ärztekammer Vorarlberg