Rektorin*Rektor der Medizinischen Universität Innsbruck

Ausschreibung der Funktion einer Rektorin*eines Rektors der Medizinischen Universität Innsbruck für die Funktionsperiode 01.10.2025 bis 30.09.2029

Mit rund 3.400 Studierenden und mehr als 2.300 Mitarbeiter*innen ist die Medizinische Universität Innsbruck die bedeutendste medizinische Forschungs- und Bildungseinrichtung in Westösterreich. Die Medizinische Universität Innsbruck bietet beste Bedingungen für erfolgreiche Forschung, Studium und Lehre an einem attraktiven Standort. Zu den zentralen Aufgaben zählen Lehre und Ausbildung sowie Forschung auf höchstem Niveau und die kontinuierliche Verbesserung von Spitzenmedizin. Die Organisationseinheiten gliedern sich in einen medizinisch- theoretischen Bereich, einen klinischen Bereich und in weitere (Service-)Einrichtungen.

Mit 01.10.2025 ist an der Medizinischen Universität Innsbruck die Funktion einer Rektorin*eines Rektors gemäß Universitätsgesetz 2002 (BGBl. I Nr. 120/2002 idgF) zu besetzen.

Die*der Rektor*in ist neben dem Universitätsrat, dem Senat und dem Rektorat oberstes Organ der Universität. Sie*er ist Vorsitzende*r sowie Sprecher*in des Rektorates.
Das Rektorat leitet die Universität und vertritt diese nach außen, es besteht aus der*dem Rektor*in und bis zu vier Vizerektor*innen.

  • Dienststelle: Medizinische Universität Innsbruck
  • Dienstort(e):
  • Beschäftigungsart: Vollzeit
  • Die Bewerbungsfrist ist abgelaufen
  • Veröffentlicht am:
Ihre Aufgaben:
  • Ausübung der Funktion der*des obersten Vorgesetzten des gesamten Universitätspersonals
  • Leitung des Amts der Universität
  • Einrichtung des Rektorates mit Vizerektor*innen zur Führung der Universität im Team
  • Abschluss der Leistungsvereinbarungen mit dem zuständigen Bundesministerium als Grundlage der Budgetgestaltung
  • Gestaltung der Rahmenbedingungen für Forschung, Lehre und Krankenversorgung
  • Zusammenarbeit mit den Tirol Kliniken im Hinblick auf den gemeinsamen klinischen Bereich
  • Auswahlentscheidung aus Besetzungsvorschlägen der Berufungskommissionen
  • Umsetzung des Frauenförderungsgebotes
  • Erschaffung eines attraktiven und modernen Arbeitsumfeldes und Schaffen von inklusionfördernden Arbeitsplatzmodellen

Zur*zum Rektor*in kann gemäß § 23 Abs 2 Universitätsgesetz 2002 nur eine Person mit internationaler Erfahrung, Kenntnissen des österreichischen und europäischen Universitätssystems und der Fähigkeit zur organisatorischen und wirtschaftlichen Leitung einer Universität gewählt werden.

Ihr Profil:
  • abgeschlossenes Doktoratsstudium oder eine gleichwertige Qualifikation, vorzugsweise Humanmedizin oder fachverwandte Disziplinen
  • fundierte Führungserfahrung, vorzugsweise im Bereich Lehre und Forschung an Hochschulen und Universitäten oder in innovativen Unternehmen
  • umfassende Kenntnisse/Erfahrungen im Wissenschaftsbetrieb und/oder Gesundheitswesen
  • nachweisbare Qualifikationen, um die Universität in Richtung Excellenz sowie Digitalisierung und Nachhaltigkeit auszurichten
  • Kenntnisse der deutschen und englischen Sprache (verhandlungssicher)
Details / Angebot:

Die Bewerbungen sollen nachvollziehbar darstellen, inwiefern die*der Bewerber*in die genannten Voraussetzungen und das gewünschte Anforderungsprofil an Qualifikation und Fähigkeiten erfüllt.

Neben den üblichen Bewerbungsunterlagen wird die Vorlage eines schriftlichen Konzepts hinsichtlich der Vorstellungen über die beabsichtigte Funktionsausübung und die weitere Entwicklung der Medizinischen Universität Innsbruck erwartet. Das Konzept hat auch Überlegungen zur Gestaltung und Aufgabenverteilung des Rektorates, das über entsprechende Kompetenzen im Bereich der Wissenschaft sowie Management- und Verwaltungskompetenzen zu verfügen hat, zu enthalten.

Für die Funktion der Rektorin*des Rektors der Medizinischen Universität Innsbruck ist je nach Qualifikation und Erfahrung ein Jahresbruttoentgelt ab € 250.000,00 vorgesehen.

Vorausgesetzt wird, dass die Bewerber*innen bereit sind, sich einem öffentlichen Hearing zu stellen und ihre Vorstellungen zur Funktionsausübung, zur Struktur und Aufgabenteilung innerhalb des Rektorates und zur Positionierung und Entwicklung der Medizinischen Universität Innsbruck zu präsentieren.

Die Wahl der Rektorin*des Rektors erfolgt nach Durchführung eines Auswahlverfahrens durch den Universitätsrat auf Vorschlag des Senats der Medizinischen Universität Innsbruck. Die Funktionsperiode beträgt vier Jahre und beginnt am 01.10.2025. Die Wiederbestellung ist zulässig. Die Funktion der Rektorin*des Rektors wird in Vollbeschäftigung zur Medizinischen Universität Innsbruck ausgeübt. Mit der Ausübung der Funktion einer Rektorin*eines Rektors ist die Ausübung erwerbsmäßiger Nebenbeschäftigungen unvereinbar.

Reise- und Aufenthaltskosten und sonstige Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden nur vergütet, wenn sie im Rahmen einer Einladung zum Hearing anfallen. Die Reisekosten für die Hearings werden rückerstattet. Die Bewerbungsunterlagen verbleiben an der Medizinischen Universität Innsbruck.

Die Medizinische Universität Innsbruck strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen in Leitungspositionen an und fordert deshalb qualifizierte Frauen nachdrücklich auf, sich zu bewerben. Dies gilt auch ausdrücklich für Menschen mit Behinderung.

Informationen über die Medizinische Universität Innsbruck, insbesondere zum derzeit gültigen Entwicklungsplan, sind unter http://www.i-med.ac.at abrufbar.

Etwaige zusätzliche Auskünfte können beim Universitätsrat (universitaetsrat@i-med.ac.at) eingeholt werden.

Bewerbungen sind schriftlich oder elektronisch unter Anschluss der erforderlichen Bewerbungsunterlagen bis 26.09.2024 (einlangend) an die
Vorsitzende des Universitätsrates
Frau Dr.in Elisabeth Zanon
Medizinische Universität Innsbruck
Christoph-Probst-Platz 1
lnnrain 52
A-6020 Innsbruck
E-Mail: universitaetsrat@i-med.ac.at

zu präsentieren.

Für den Universitätsrat:
Dr.in Elisabeth Zanon Vorsitzende

Medizinische Universität Innsbruck

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