Universitätsprofessor/-in für Gynäkologie und Geburtshilfe

Ausschreibung der Stelle einer Universitätsprofessorin/eines Universitätsprofessors für GYNÄKOLOGIE UND GEBURTSHILFE gemäß § 98 UG

Nachfolge Univ.-Prof. Dr. Christian Marth

Das Rektorat der Medizinischen Universität Innsbruck schreibt zur Besetzung ab sofort die Stelle einer Universitätsprofessorin/eines Universitätsprofessors für Gynäkologie und Geburtshilfe gemäß § 98 UG aus. Das Arbeitsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Das Beschäftigungsausmaß beträgt 100 %. Die Professur wird an der Univ.-Klinik für Gynäkologie und Geburtshilfe verortet. Die Universitätsklinik für Gynäkologie und Geburtshilfe ist ein international anerkanntes, zertifiziertes onkologisches Zentrum, das in internationale Netzwerke eingebunden ist.

Von der künftigen Stelleninhaberin/dem künftigen Stelleninhaber wird eine hohe wissenschaftliche und klinische Qualifikation sowie internationale Anerkennung erwartet. Zu den Aufgaben der zukünftigen Stelleninhaberin/des künftigen Stelleninhabers gehören die Vertretung des Fachs in Forschung und Lehre sowie die Mitwirkung in der PatientInnenversorgung. In allen Bereichen ist eine enge Zusammenarbeit mit den anderen fachnahen Organisationseinheiten der Medizinischen Universität Innsbruck von zentraler Bedeutung, insbesondere mit der fachnahen Univ.-Klinik für Gynäkologische Endokrinologie und Reproduktionsmedizin im Department für Frauenheilkunde und anderen Einrichtungen am Landeskrankenhaus/Univ.-Kliniken Innsbruck, wie z. B. dem Comprehensive Cancer Center (CCCI) und dem Brustgesundheitszentrum (BGZ).

  • Dienststelle: Medizinische Universität Innsbruck
  • Dienstort(e):
  • Beschäftigungsart: Vollzeit
  • Die Bewerbungsfrist ist abgelaufen
  • Veröffentlicht am:
Ihr Profil:
  • abgeschlossenes Studium der Humanmedizin
  • Ausbildung zur Fachärztin/zum Facharzt für Gynäkologie und Geburtshilfe bzw. eine gleichzuhaltende ausländische Qualifikation und Nachweis über die Voraussetzungen für die Eintragung in die Ärzteliste
  • eine einschlägige, an einer österreichischen Universität erworbene oder gleichwertige ausländische Lehrbefugnis (venia docendi) oder eine gleichwertige wissenschaftliche Befähigung in diesem Fach
  • einschlägige universitäre Lehrerfahrung sowie die Bereitschaft, sich bei der Weiterentwicklung des Studiums der Humanmedizin zu engagieren
  • internationale Forschungskompetenz
  • erfolgreiche, kontinuierliche Einwerbung kompetitiver Drittmittel
  • Erfahrung in der Planung, Entwicklung, Durchführung und Auswertung klinischer Studien
  • Managementerfahrung mit Befähigung zur Leitung, einer Universitätsklinik höchster Versorgungsstufe in Gynäkologie und Geburtshilfe
  • Erfahrung in der Führung eines multidisziplinären Teams
  • hohe Erfahrung bei komplexen und innovativen, onkologischen operativen Eingriffen
  • Beherrschung der deutschen Sprache, Mindestniveau B2 gemäß europäischem Referenzrahmen

Erwünscht:

  • aktive Rolle in kooperativen Studiengruppen und internationalen Fachgesellschaften
  • hohe Erfahrung in der Hochrisiko-Geburtshilfe
Details / Angebot:

Die Medizinische Universität Innsbruck strebt eine Erhöhung des Anteiles von Frauen bei wissenschaftlichen Personal insbesondere in Leitungsfunktionen an und fordert deshalb qualifizierte Frauen nachdrücklich auf, sich zu bewerben. Bei Unterrepräsentation werden Frauen bei gleichwertiger Qualifikation vorrangig aufgenommen.

Bewerbungen von Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen sind willkommen und werden bei gleicher Qualifikation gleichbehandelt.

Die Einreichfrist für Bewerbungen endet am 10.06.2024 (einlangend).

Die Bewerbungsunterlagen sind ausschließlich digital (als pdf-Dateien) in deutscher oder in englischer Sprache an die E-Mail-Adresse berufungen@i-med.ac.at beizubringen.

Die Vollständigkeit der Bewerbung gemäß den formalen Anforderungen unter https://www.i-med.ac.at/berufungen muss gegeben sein.

Die Bewerberinnen/Bewerber werden darauf hingewiesen, dass seitens der Medizinischen Universität Innsbruck keine Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Berufungsverfahrens entstanden sind, abgegolten werden.

Medizinische Universität Innsbruck

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