Ausschreibung von Kassenvertragsarztstellen

Im Einvernehmen mit der Ärztekammer für Vorarlberg werden von der Österreichischen Gesundheitskasse (in Vollmacht auch der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau sowie der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen) gemäß den Bestimmungen des Gesamtvertrages und den zwischen der Ärztekammer für Vorarlberg und der Österreichischen Gesundheitskasse vereinbarten Richtlinien über die Auswahl von Vertragsärzten (veröffentlicht im „arzt im ländle“, Ausgabe November 2018 und im Internet www.oegk.at, www.aekvbg.at) folgende Kassenvertragsarztstellen ausgeschrieben:

1. Ärztin/Arzt für Allgemeinmedizin in Hörbranz
Niederlassungsbeginn: III. Quartal 2022
(Nfg. Dr. Hubert Fröis)

2. Ärztin/Arzt für Allgemeinmedizin in Wolfurt
Niederlassungsbeginn: I. Quartal 2022, frühestens 01.03.2022, spätestens II. Quartal 2022
(Nfg. Dr. Roland Gmeiner)

3. Ärztin/Arzt für Allgemeinmedizin in Bregenz-Vorkloster
Niederlassungsbeginn: I. Quartal 2022, spätestens II. Quartal 2022
(Nfg. Dr. Rudolf Brugger)

4. Fachärztin/Facharzt für Augenheilkunde und Optometrie in Dornbirn
Niederlassungsbeginn: I. Quartal 2022, spätestens II. Quartal 2022
(Nfg. Dr. Rafael Oral)

5. Fachärztin/Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe in Lustenau
Niederlassungsbeginn: I. Quartal 2022, spätestens II. Quartal 2022
(Nfg. Dr. Martin Peter)

  • Dienstort(e):
  • Beschäftigungsart:
  • Die Bewerbungsfrist ist abgelaufen
  • Veröffentlicht am:
Details / Angebot:

1. Bewerbungen können rechtswirksam nur bei der Ärztekammer für Vorarlberg, 6850 Dornbirn, Schulgasse 17 (per Post bzw. händische Abgabe) eingebracht werden und müssen bis spätestens 29.10.2021, 12:00 Uhr, dort eingelangt sein.

2. Dem Bewerbungsschreiben sind beizufügen:
Die gemäß den von der Ärztekammer für Vorarlberg und der Österreichischen Gesundheitskasse vereinbarten Richtlinien über die Auswahl von Vertragsärzten erforderlichen Nachweise. Ausländische Urkunden werden gleichgestellt, wenn die Gleichwertigkeit hinsichtlich der obgenannten Nachweise für die Zusatzqualifikation von der Ärztekammer für Vorarlberg bestätigt wird.

Sowohl die Richtlinien als auch der für die Bewerbung auszufüllende Fragebogen können während der Geschäftszeiten

• bei der Ärztekammer für Vorarlberg, Schulgasse 17, 6850 Dornbirn, persönlich (Hr. Mag. Stefan NITZ), schriftlich, per Fax (05572 21900 43), telefonisch (05572 21900 46) oder per e-mail (aek@aekvbg.at)

• bei der Österreichischen Gesundheitskasse, Jahngasse 4, 6850 Dornbirn, persönlich (Fr. Claudia BONATTI, Vertragspartnerabteilung), schriftlich, per Fax (Fax-Nr. 050 766 191629), telefonisch (050 766 191658) oder per e-mail (vertragspartnerabteilung@oegk.at)

angefordert werden. Sie stehen auch im Internet unter www.aekvbg.at bzw. www.oegk.at zum Download zur Verfügung.

3. Bewerbungen, welche nicht mittels des ausgefüllten Fragebogens erfolgen, werden im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt.

4. Als Termin für die Erfüllung der Grundvoraussetzungen sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne der Richtlinien wird für die Ausschreibung gemäß Pkt. 1. der 15.06.2022 und für die Stellen gemäß Pkt. 2 bis Pkt. 5 der 15.12.2021 festgelegt.

5. Falsche Angaben sowie die Nichteinhaltung einer im Zuge des Vergabeverfahrens nach diesen Richtlinien eingegangenen Verpflichtung, die in die Bewertung eines(r) Bewerbers(in) einfließen, führen - sofern sie bis zur Vertragsunterzeichnung bekannt werden - zum Ausschluss des(r) Bewerbers(in) vom Auswahlverfahren. Wenn diese der Ärztekammer oder der Kasse erst zu einem späteren Zeitpunkt bekannt werden, gilt dies als Fehlen der Voraussetzungen zur Bestellung des(r) Vertragsarztes(ärztin) im Sinne des § 343 Abs. 3 ASVG.

Für die Österreichische Gesundheitskasse:
Der Leiter der Vertragspartnerabteilung:
Mag. Karlheinz Klien e.h.

Für die Ärztekammer für Vorarlberg:
Der Präsident:
OMR Dr. Michael JONAS e.h.

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