Die Landespolizeidirektionen Oberösterreich, Salzburg, Tirol und Wien suchen zum ehestmöglichen Eintritt
Allgemeinmediziner oder Fachärzte zum Einsatz als Polizeiärztin / Polizeiarzt
- Begutachtung von Verletzten und Toten
- Begutachtung von Personen nach dem Unterbringungsgesetz
- Untersuchung und Begutachtung von Kraftfahrzeuglenkern
- Untersuchung und Begutachtung nach dem Waffengesetz
- Aufsicht über die sanitären Verhältnisse der Amtsräume, der Arrestzellen in den Polizeikommissariaten, Kriminaldienststellen und der Polizeianhaltezentren
- Ärztliche Untersuchung und Begutachtung des Gesundheitszustandes und Dienstfähigkeit von Polizeibediensteten sowie anderen Bundesbediensteten über Auftrag der Dienstbehörde
- Recht zur selbstständigen Berufsausübung als Ärztin/Arzt
- Österreichische Staatsbürgerschaft
- Führerschein der Klasse B
- gültiges Notarztdiplom
- polizeiamtsärztlich festgestellte gesundheitliche Eignung
- Bereitschaft zu flexibel einteilbaren Dienstzeiten
- keine exekutivdienstliche Ausbildung notwendig
- verantwortungsvolles und vielseitiges Aufgabengebiet
- flexibel einteilbare Arbeitszeiten
- Teilzeit oder Vollzeitstellen
- keine regelmäßig angeordneten Überstunden
- spannende und herausfordernde medizinische Tätigkeiten, wie es sie nur im polizeilichen Dienst gibt
- diverse kostenlose Fortbildungen (z.B. Sachverständigen-Fortbildung) während der Dienstzeit
Das monatliche Anfangsentgelt einer bzw. eines nach der derzeit gültigen Sondervertragsrichtlinie neu aufgenommenen Polizeiärztin bzw. Polizeiarztes einschließlich pauschalierter Nebengebühren beträgt im Jahr 2021 brutto zumindest € 4.964,88. Das Entgelt erhöht sich eventuell auf Basis der gesetzlichen Vorschriften durch anrechenbare Vordienstzeiten sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entlohnungsbestandteile.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.polizei.gv.at/polizeiarzt.
Bei Interesse freuen wir uns über Ihre aussagekräftige Bewerbung an
Bundesministerium für Inneres,
Abteilung I/10 – Medizinische und
Gesundheitsangelegenheiten, Herrengasse 7
1010 Wien, E-Mail: BMI-I-10@bmi.gv.at,
Telefon: +43 1 53 126-3700
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