Ausschreibung von Kassenvertragsarztstellen

Ausschreibung von Kassenvertragsarztstellen

Im Einvernehmen mit der Ärztekammer für Vorarlberg werden von der Österreichischen Gesundheitskasse (in Vollmacht auch der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau sowie der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen) gemäß den Bestimmungen des Gesamtvertrages und den zwischen der Ärztekammer für Vorarlberg und der Österreichischen Gesundheitskasse vereinbarten Richtlinien über die Auswahl von Vertragsärzten (veröffentlicht im „arzt im ländle“, Ausgabe November 2018 und im Internet www.oegk.at, www.aekvbg.at) folgende Kassenvertragsarztstellen ausgeschrieben:

1. Fachärztin/Facharzt für Augenheilkunde und Optometrie in Dornbirn
Niederlassungsbeginn: IV. Quartal 2021, spätestens I. Quartal 2022
(Nfg. Dr. Rafael Oral)

2. Fachärztin/Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe in Lustenau
Niederlassungsbeginn: I. Quartal 2022
(Nfg. Dr. Martin Peter)

  • Dienstort(e):
  • Beschäftigungsart: Teilzeit Vollzeit
  • Die Bewerbungsfrist ist abgelaufen
  • Veröffentlicht am:
Details / Angebot:

1. Bewerbungen können rechtswirksam nur bei der Ärztekammer für Vorarlberg, 6850 Dornbirn, Schulgasse 17 (per Post bzw. händische Abgabe) eingebracht werden und müssen bis spätestens 02.07.2021, 12:00 Uhr, dort eingelangt sein.

2. Dem Bewerbungsschreiben sind beizufügen: Die gemäß den von der Ärztekammer für Vorarlberg und der Österreichischen Gesundheitskasse vereinbarten Richtlinien über die Auswahl von Vertragsärzten erforderlichen Nachweise.

  • bei der Ärztekammer für Vorarlberg, Schulgasse 17, 6850 Dornbirn, persönlich (Hr. Mag. Stefan NITZ), schriftlich, per Fax (05572 21900 43), telefonisch (05572 21900 46) oder per e-mail (aek@aekvbg.at)
  • bei der Österreichischen Gesundheitskasse, Jahngasse 4, 6850 Dornbirn, persönlich (Fr. Claudia BONATTI, Vertragspartnerabteilung), schriftlich, per Fax (Fax-Nr. 050 766 191629), telefonisch (050 766 191658) oder per e-mail (vertragspartner-abteilung@oegk.at)

angefordert werden. Sie stehen auch im Internet unter www.aekvbg.at bzw. www.oegk.at zum Download zur Verfügung.

3.  Bewerbungen, welche nicht mittels des ausgefüllten Fragebogens erfolgen, werden im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt.

4. Als Termin für die Erfüllung der Grundvoraussetzungen sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne der Richtlinien wird für die Ausschreibung gemäß Pkt. 1. der 15.09.2021 und für die Ausschreibung gem. Pkt. 2. der 15.12.2021 festgelegt.

5. Falsche Angaben sowie die Nichteinhaltung einer im Zuge des Vergabeverfahrens nach diesen Richtlinien eingegangenen Verpflichtung, die in die Bewertung eines(r) Bewerbers(in) einfließen, führen - sofern sie bis zur Vertragsunterzeichnung bekannt werden - zum Ausschluss des(r) Bewerbers(in) vom Auswahlverfahren. Wenn diese der Ärztekammer oder der Kasse erst zu einem späteren Zeitpunkt bekannt werden, gilt dies als Fehlen der Voraussetzungen zur Bestellung des(r) Vertragsarztes(ärztin) im Sinne des § 343 Abs. 3 ASVG.

Für die Österreichische Gesundheitskasse:
Der Leiter der Vertragspartnerabteilung:
Mag. Karlheinz Klien e.h.

Für die Ärztekammer für Vorarlberg:
Der Präsident:
OMR Dr. Michael JONAS e.h.

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