Ausschreibung von Kassenvertragsarztstellen

Im Einvernehmen mit der Ärztekammer für Vorarlberg werden von der Österreichischen Gesundheitskasse (in Vollmacht auch der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau sowie der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen) gemäß den Bestimmungen des Gesamtvertrages und den zwischen der Ärztekammer für Vorarlberg und der Österreichischen Gesundheitskasse vereinbarten Richtlinien über die Auswahl von Vertragsärzten (veröffentlicht im „arzt im ländle“, Ausgabe November 2018 und im Internet www.oegk.at, www.aekvbg.at) folgende Kassenvertragsarztstellen ausgeschrieben:

1. Fachärztin/Facharzt für Kinder- und Jugendheilkunde in Feldkirch¹‚²
Niederlassungsbeginn: III. Quartal, spätestens IV. Quartal 2021

2. Fachärztin/Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe in Feldkirch¹‚²
Niederlassungsbeginn: III. Quartal, spätestens IV. Quartal 2021

3. Fachärztin/Facharzt für Augenheilkunde und Optometrie in Feldkirch,
Rankweil, Bregenzerwald, Bludenz, Hohenems¹‚²
Niederlassungsbeginn: III. Quartal, spätestens IV. Quartal 2021

4. Ärztin/Arzt für Allgemeinmedizin in Mittelberg (Kleinwalsertal)³
Niederlassungsbeginn: III. Quartal, spätestens IV. Quartal 2021

Hinweise:
¹ Da die Stellen 1. bis 3. bereits das gesamtvertraglich vorgesehene dreistufige Ausschreibungsverfahren erfolglos durchlaufen haben, wird gemäß § 4 des Gesamtvertrages in der geltenden Fassung eine Standortförderung in der Höhe von EUR 44.000,00 gewährt, sofern die Stelle an eine Bewerberin oder einen Bewerber vergeben wird, der/die zum Stichtag gemäß Pkt. 4. keinen kurativen Einzelvertrag mit der Österreichischen Gesundheitskasse innehat.

² Sollten für die Facharzt-Stellen 1. bis 3. keine regulären Bewerbungen eingehen, sich jedoch entsprechende Interessenten für eine einzelne Teil-Kassenstelle in den angeführten Gemeinden melden, besteht die Möglichkeit, zur möglichst weitgehenden Sicherstellung der Versorgung auf Basis des geltenden Stellenplans im Einvernehmen von Kammer und Kasse einen Teil-Vertrag (mindestens 35 %) abzuschließen (die Punktewert-Degression laut Honorarordnung und die Mindestöffnungszeiten werden im Einzelvertrag aliquot angepasst; abweichend von Pkt. III/5 der Reihungsrichtlinien kommt die Regelung über die wöchentliche Verteilung der Ordinationszeiten nicht zur Anwendung). Beim Abschluss eines Teil-Vertrags gebührt die Standortförderung entsprechend § 4 des Gesamtvertrags (vgl. obige Fußnote 1) nur in aliquotem Umfang. Abweichend von Pkt. IV.1.2. der Reihungsrichtlinien kommt bei einem Teil-Vertrag hinsichtlich einer allfälligen daneben ausgeübten Erwerbstätigkeit als angestellter Arzt in einer Krankenanstalt die Begrenzung von 18 Stunden pro Woche nicht zur Anwendung.
Im Fall von Mehrfachbewerbungen für eine Teil-Kassenstelle ist – abweichend von den Reihungsrichtlinien – für die Reihung die prozentuelle Höhe des angestrebten Teil-Vertrages maßgeblich, diese ist bei der Bewerbung verpflichtend mit anzugeben. Bei allfälligem Reihungsgleichstand aufgrund dieses Kriteriums entscheidet die Punktereihung nach den Reihungsrichtlinien.

³ Im Kleinwalsertal ist die Errichtung eines Primärversorgungszentrums gesamtvertraglich vorgesehen. Von Bewerbern für diese Stelle wird daher die Bereitschaft erwartet, sich am entsprechenden Auswahlverfahren im Rahmen eines Kernteams an der Bewerbung für einen Primärversorgungsvertrag im Kleinwalsertal zu beteiligen.

  • Dienstort(e):
  • Beschäftigungsart: Teilzeit Vollzeit
  • Die Bewerbungsfrist ist abgelaufen
  • Veröffentlicht am:
Details / Angebot:
  1. Bewerbungen können rechtswirksam nur bei der Ärztekammer für Vorarlberg, 6850 Dornbirn, Schulgasse 17 (per Post bzw. händische Abgabe) eingebracht werden und müssen bis spätestens 07.05.2021, 12:00 Uhr, dort eingelangt sein.
  2. Den vollständigen Ausschreibungstext sowie das Bewerbungsformular finden Sie unter www.arztinvorarlberg.at – Arzt und Beruf – Kassenwesen – Kassenplanstellen – Ausschreibungen. Nähere Informationen sind auch unter Tel. 0043/5572/21900-46 erhältlich.

Für die Österreichische Gesundheitskasse:
Der Leiter der Vertragspartnerabteilung: Mag. Karlheinz Klien e.h.

Für die Ärztekammer für Vorarlberg:
Der Präsident: OMR Dr. Michael JONAS e.h.

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